Anordnung VerkehrsbeschränkungenBei den Höfen Bächlimatt und im Gebiet Ebnet/ob der Heu benutzen ortsunkundige Personen vermehrt die Flurwege mit Motorfahrzeugen (LKW, PKW) und Motorrädern. Sobald die Flurwege enden, kommt es zu Wendemanövern, die grosse Schäden im Kulturland verursachen. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat, gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 05. September 1979, über folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Einsprachen gegen die Anordnung der Verkehrsbeschränkung im Gebiet Ebnet (Fahrverbot) sind innert 30 Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt, ab dem 27. November 2020 bis zum 28. Dezember 2020, dem Gemeinderat Wölflinswil einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.
Die Anordnung der Verkehrsbeschränkung im Gebiet Bächlimatt (Sackgasse) ist nicht im Amtsblatt auszuschreiben, Einsprachen können keine erhoben werden.
Gemeinderat Wölflinswil Datum der Neuigkeit 24. Nov. 2020
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