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Feuerwehrkommission Wölflinswil-Oberhof

Die Feuerwehrkommission ist gestützt auf § 6 des Feuerwehrgesetzes zuständig für Mannschaft, Kontrolle, Arbeitsprogramm, Dienstbereitschaft und Anträge an den Gemeinderat bezüglich Organisation, Ausrüstung, Voranschlag und Beförderungen.

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