Finanzkommission
Die Finanzkommission ist gemäss § 47 des Gemeindegesetzes zuständig für die Prüfung der Gemeinderechnungen und für die Stellungnahme zum Voranschlag. In Wölflinswil ist sie gemäss Gemeindeordnung ausserdem bei wichtigen Finanzgeschäften zu konsultieren und für die Protokollprüfung zuständig. Die Finanzkommission zählt in Wölflinswil 3 Mitglieder, die durch Volkswahl auf eine vierjährige Amtsdauer bestimmt werden.
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