Einbürgerungsverfahren
Einbürgerung von Ausländern
Weil die Einbürgerung drei staatliche Ebenen (Schweiz, Kanton Aargau und Gemeinde Wölflinswil) betrifft, ist das Verfahren ziemlich aufwändig. Informationen über die Voraussetzungen und den Verfahrensablauf finden Sie auf der Homepage des Kantons mit der Möglichkeit, die Gesuchsformulare zum Ausfüllen herunterzuladen. Für die Bürgerrechtszusicherung im ordentlichen Verfahren ist die Gemeindeversammlung zuständig.
Über Möglichkeiten für erleichterte Einbürgerungen von ausländischen Ehegatten und Kindern sowie von Wiedereinbürgerungen informiert die Homepage des Bundesamtes für Migration. Für diese Entscheide ist das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement zuständig.
Einbürgerung von Schweizern
Für die Aufnahme von Schweizern ins Bürgerrecht der Gemeinde Wölflinswil und des Kantons Aargau ist der Gemeinderat zuständig. Bezüglich der Informationen, Rechtsgrundlagen und Formulare wird auf die Homepage des Kantons verwiesen.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 062 867 60 40 | gemeindekanzlei@woelflinswil.ch |