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Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025, 1. Wahlgang am 19. November 2023; Anmeldeverfahren

Am Sonntag, 19. November 2023, findet die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberech­tigten der Gemeinde Wölflinswil zu un­terzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis späte­stens am 44. Tag vor dem Wahl­tag, (d.h. bis am Freitag, 06.10.2023, 12.00 Uhr), einzu­reichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt (§ 30b GPR).



Datum der Neuigkeit 7. Sept. 2023
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