Baugesuch – öffentliche AuflageBauherrschaft: Wohnbaugenossenschaft Wölflinswil-Oberhof, c/o Franz Böller, Oeligass 349, 5063 Wölflinswil Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 25.02.2022 bis 28.03.2022 in der Gemeindekanzlei in Wölflinswil öffentlich auf. Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungsschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Datum der Neuigkeit 22. Feb. 2022
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