Baugesuche – öffentliche AuflageBauherrschaft: Einwohnergemeinde Wölflinswil, Dorfplatz 354, 5063 Wölflinswil Bauherrschaft: Klemens Hohl, Boden 44, 5063 Wölflinswil Die Baugesuche liegen in der Zeit vom 10.02.2023 bis 13.03.2023 in der Gemeindekanzlei in Wölflinswil öffentlich auf. Gegen die Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungsschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Datum der Neuigkeit 9. Feb. 2023
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