Baugesuch – öffentliche AuflageBauherrschaft: Roger Wanner, Hinterrain 357, 5063 Wölflinswil Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 07.07.2023 bis 07.08.2023 in der Gemeindekanzlei in Wölflinswil öffentlich auf. Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungsschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Datum der Neuigkeit 6. Juli 2023
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