Baugesuch – öffentliche AuflageBauherrschaft: Heidrun Barth und Dominik Rehmann, Boden 520, 5063 Wölflinswil Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 11.08.2023 bis 11.09.2023 in der Gemeindekanzlei in Wölflinswil öffentlich auf. Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungsschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Datum der Neuigkeit 10. Aug. 2023
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