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Hinweis

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ag.ch und des Bundes unter www.admin.ch
 
Urnenöffnungszeiten

Wahl- und Abstimmungslokal ist in der Regel die Gemeindeverwaltung Wölflinswil. Die Urnenöffnungszeiten sind bei jeder Wahl und Abstimmung auf dem Stimmrechtsausweis angegeben.

 
Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
 
Brieflich abstimmen

Heute wird die briefliche Stimmabgabe dem Gang zur Urne meist vorgezogen. Was ist dabei zu beachten?

Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu, damit das Stimmgeheimnis gewahrt bleibt.
Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post bis spätestens Dienstag vor Abstimmung zu erfolgen.

Folgende Gründe führen zur Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe:

Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimmkuvert nicht als Antwortkuvert.
Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettelkuvert.
Sie vergessen, das amtliche Stimmzettelkuvert zu verschliessen.
 
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