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Vorübergehende Verkehrsbeschränkung: Beidseitiges Fahrverbot Huebmetstrasse

4. Juni 2026

Vorübergehende Verkehrsbeschränkung: Beidseitiges Fahrverbot Huebmetstrasse

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Allgemeines Fahrverbot (SSV 2.01) mit Zusatztafel «ausgenommen Baustellenverkehr, Zufahrt Mühligass, Busbetrieb, Rettungsdienste sowie berechtigte Dienste» für die Dauer vom 06.07.2026 bis 31.07.2027 auf der Huebmetstrasse.

Projektauflage

Der Signalisationsplan kann während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei oder auf der Website der Gemeinde Wölflinswil eingesehen werden.

Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.

Einsprachen

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit der Publikation vom 05.06.2026 bis 05.07.2026 schriftlich beim Gemeinderat, 5063 Wölflinswil, einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.