Aufhebung bedingtes Feuerverbot - Gefahrenstufe 3
Der Kanton Aargau hat die Waldbrandgefahr per Mittwoch, 16. September 2026, 12.00 Uhr, von Stufe 4 auf Stufe 3 («erheblich») zurückgestuft. Gleichzeitig wird das bedingte Feuerverbot aufgehoben.
Da weiterhin eine erhebliche Waldbrandgefahr besteht, ist beim Umgang mit Feuer nach wie vor grosse Vorsicht geboten. Feuer sind stets zu beaufsichtigen und vor dem Verlassen vollständig zu löschen.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Merkblatt_Stufe3 (PDF, 511 kB) | Download | 0 | Merkblatt_Stufe3 |