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Baugesuch – öffentliche Auflage

1. Oktober 2026

Das nachfolgenden Baugesuch liegt in der Zeit vom 02.10.2026 bis 02.11.2026 in der Gemeindekanzlei in Wölflinswil öffentlich auf. Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungsschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Sie können die öffentliche Auflage auf dem Link Baugesuchnummer: JJJJ-XXX einsehen. Falls Sie noch kein «Mein Konto» vom Kanton haben, können Sie sich registrieren.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

2026-4270Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Bauherrschaft: Eric Vanderpoorten, Ob der Mühli 478, 5063 Wölflinswil

Projektverfasser: Beck Holzbau + Architektur AG, Eigasse 220, 4325 Schupfart 

Bauprojekt: Anbau Sitzplatzüberdachung 

 Ortslage: Parzelle 274, Ob der Mühle 478

 

 

eBau: Das digitale Baubewilligungsverfahren im Kanton Aargau

Der Kanton Aargau hat sein Baubewilligungsverfahren grundlegend modernisiert.

Das eBau ermöglicht eine durchgängig digitale, medienbruchfreie und transparente Abwicklung des gesamten Baubewilligungsprozesses, von der Gesucheinreichung bis zur Bauabnahme. Die neue Lösung schliesst bestehende Lücken, verbessert die Zusammenarbeit zwischen Bauherrschaften, Gemeinden und Kanton und digitalisiert das Baubewilligungsverfahren.

Das eBau erleichtert die Arbeit aller Beteiligten. Baugesuche können einfach online eingereicht und durch die zuständigen Stellen direkt in der Plattform bearbeitet werden. Die Kommunikation erfolgt zentral über das System, wodurch Abläufe klar nachvollziehbar und Entscheidungen effizienter werden. Der gesamte Prozess ist vollständig papierlos.

Was ändert sich für Bauherrinnen und Bauherren?

Ab sofort steht eBau für die Gemeinde Wölflinswil zur Verfügung. Baugesuche werden online über das eBau Portal ebauportal.ag.ch.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. eingereicht. Voraussetzung ist ein Nutzerkonto auf ag.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Der Zugang kann alternativ auch über das Smart Service Portal des Kantons Aargau (ag.ch/smartserviceportalExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) erfolgen. Unter Dienstleistungen kann auf eBau zugegriffen werden.

Ein Schritt in die digitale Zukunft

Mit dem erneuerten eBau-System setzt der Kanton Aargau einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen, digital vernetzten Verwaltung und trägt damit wesentlich zur Weiterentwicklung des Aargauer Baubewilligungswesens bei.

Weitere Informationen sowie das Handbuch zu eBau finden Sie unter ag.ch/ebauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.