Gesamterneuerungswahl 1. Wahlgang vom 28. September 2025; Finanzkommission, Stimmenzähler, Stimmenzähler-Ersatzmitglieder, Steuerkommission und Ersatzmitglied Steuerkommission; stille Wahl
Während der Nachmeldefrist für den vorstehend erwähnten 1. Wahlgang vom 28. September 2025 wurden weniger oder gleich viele Kandidaten angemeldet, wie Sitze zu vergeben waren.
Da weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen waren, war gemäss § 30 ff GPR eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden konnten. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl erklärt (§ 30 ff GPR). Dementsprechend wurden folgende Personen in stiller Wahl gewählt:
Finanzkommission (3 Sitze)
- Borer, Eva Maria, 1989, Oeligass 80, parteilos, bisher
- Henzelmann, Colette, 1979, Oberdorf 419, SP, neu
- Kunz, Marc Peter, 1976, Sunnemattweg 488, parteilos, neu
Stimmenzähler (2 Sitze)
- Gretener, Michael, 1983, Bängertli 540, parteilos, bisher
- Gander, Reto, 1980, Mühlmet 227, parteilos, bisher
Stimmenzähler-Ersatzmitglied (2 Sitze)
- Reimann, Urs, 1979, Wingerten 557, parteilos, bisher
- Waldmeier, Stefan, 1972, Juraweg 490, parteilos, bisher
Steuerkommission (3 Sitze)
- Koch, David, 1984, Grabmatt 567, parteilos, bisher
Wahlbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens am dritten Tag nach Veröffentlichung des Ergebnisses, beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten und den Sachverhalt kurz darstellen. Wahlbüro.