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Wahlbüro

Die 4 Stimmenzähler werden durch Volkswahl auf eine vierjährige Amtsdauer gewählt.



Sie bilden gemäss § 8 des Gesetzes über die politischen Rechte mit einem Gemeinderatsmitglied (Vorsitz) und einem Mitglied aus der Verwaltung (Aktuar/-in) das Wahlbüro.



Bei Gemeinderatswahlen obliegt der Vorsitz einem Stimmenzähler. Bei aufwändiger Resultateermittlung kann der Gemeinderat das Wahlbüro bedarfsgerecht erweitern.

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Wahlbüro
Dorfplatz 354
5063 Wölflinswil
gemeindekanzlei@woelflinswil.ch

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