Abmeldung / WegzugSie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, ist ein Wegzug innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen: . Meldebestätigung (früher Schriftenempfangsschein) . Identitätsnachweis (Pass oder ID) Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen: . Meldebestätigung (früher (Schriftenempfangsschein) . Ausländerausweis Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder online erfolgen. Denken Sie daran, sich auch bei den Gemeindewerken abzumelden. Zuständig sind für
Preis: gratis
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