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Adress- und Personenauskünfte

Gemäss Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer darf die Einwohnerkontrolle Daten an Dritte weitergeben, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Dazu ist ein schriftliches Gesuch mit einem Interessennachweis bei der Einwohnerkontrolle einzureichen. Im Interesse des Datenschutzes werden keine telefonischen Auskünfte erteilt!

Preis

20.00

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