Per 1. Mai 2014 ist das revidierte Raumplanungsgesetzt und die revidierte Raumplanungsverordnung in Kraft. Gemäss den neuen Bestimmungen dürfen auf Dächern genügend angepasste Solaranlagen grundsätzlich ohne Baubewilligung erstellt werden. Diese müssen der Baubewilligungsbehörde vorgängig gemeldet werden. Zur Anmeldung ist das kantonale Solarmeldeformular zu verwenden. Die Gemeinde entscheidet ob eine Bewilligung notwendig ist oder nicht.
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